Barrierefreiheit
Erklärung zur digitalen Zugänglichkeit
Unser Anspruch
Immilt ist bemüht, seine Website und Webapplikation in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://immilt.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
- Interaktive Kartenelemente sind für Screenreader eingeschränkt nutzbar
- Einige Bildinhalte können fehlende oder unzureichende Alternativtexte aufweisen
- Bestimmte dynamische Inhalte (Filterpanels) sind noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18. Mai 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung durch Immilt. Wir überprüfen und aktualisieren diese Erklärung regelmäßig im Rahmen der laufenden Plattformentwicklung.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung feststellen, können Sie uns dies mitteilen. Wir bemühen uns, auf Hinweise zeitnah zu reagieren:
support@immilt.deSchlichtungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage hin innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen.
Zuletzt aktualisiert: Mai 2026